In Sachen Corona
Aus der Unternehmerschaft erreichen die Kammern und auch die Wirtschaftsförderung Anfragen im Zusammenhang mit dem sich ausbreitenden Coronavirus. Teils sind die Unternehmen über Liefer- und Produktionsketten, Auftragsstornierungen sowie Reisebeschränkungen für Mitarbeiter oder Kunden bereits erheblich von den Folgen der Virusausbreitung betroffen oder fürchten dies in nächster Zeit. Die IHK Region Stuttgart hat auf ihrer Webseite eine laufend aktualisierte Zusammenstellung verschiedener Informationen und Links zum Thema für Unternehmen veröffentlicht.
Die aktuelle Lage ändert sich stündlich. Wir möchten Sie darum um Verständnis bitten, sollte diese Seite nicht den aktuellsten Stand wiedergeben. Wir bemühen uns aber um schnelle Abhilfe.
Update vom 19.06.2020
Alle Informationen zu den Hilfen der Bundesregierung finden Sie unter:
> Link
Update vom 04.06.2020
Die Beschlüsse der Regierungskoalition zum Konjunkturpaket finden Sie hier:
> Link
Update vom 25.03.2020
Das Informationsblatt der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier:
> Link
Informationen des Bundesfinanzministeriums
FAQ-Liste des Bundesfinanzministeriums
Für Beschäftigte und Unternehmen wird ein Schutzschild eingerichtet, der verschiedene Maßnahmen beinhaltet:
- Kurzarbeitergeld flexibilisieren:
- Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 %
- teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
- vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen:
Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird. - Milliarden-Hilfsprogramme für Betriebe und Unternehmen:
Zudem werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen erheblich ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Dazu werden unsere etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Unternehmen sollten sich jetzt über ihre Hausbank an die KfW (Hotline siehe unten) wenden - Stärkung des Europäischen Zusammenhalts: Derzeit gibt es seitens der EU die Ankündigung einer „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.
Hilfestellungen gemäß Angaben der Landes- und Bundesregierung
Bitte informieren Sie sich auch auf den Websiten des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg sowie des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Weiterhin empfehlen wir das Programmangebot der L-Bank bei abflauender Konjunktur und Krisensituationen.
Auch die Förderdatenbank hat eine Übersicht über Corona-Hilfen online gestellt.
steuerliche Hilfsangebote
Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt auf. Verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter stehen zur Verfügung:
- Auf Antrag besteht die Möglichkeit, laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabzusetzen oder auszusetzen.
- Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden und Säumniszuschläge können erlassen werden.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend verzichtet werden.
Hilfestellung und Informationen der IHK Region Stuttgart
Die IHK Region Stuttgart hat auf ihrer Homepage eine laufend aktualisierte Zusammenstellung verschiedener Informationen und Links zum Thema für Unternehmen veröffentlicht: > Link
Krisen-Hotline der IHK Region Stuttgart
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 08:30 bis 15:00 Uhr zu folgenden Themen:
- Internationales/Außenwirtschaft: 0711 2005-1455
- Rechtliche Fragen: 0711 2005-1688
- Allgemeine Fördermöglichkeiten: 0711 2005-1677
Hotlines der L-Bank
Hotline der L-Bank Wirtschaftsförderung
Unternehmen, die sich über die bereitstehenden Hilfsangebote zu Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen informieren wollen, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Hotline der L-Bank-Wirtschaftsförderung von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr und Freitag zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr wenden:
0711 122-2345
wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Hotline Bürgschaften; bei Bürgschaften und Bankdarlehen
Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr
0711 122-2999
buergschaften@l-bank.de
Hotline Landwirtschaftsförderung:
Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren
Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr.
0711 122-2666
landwirtschaft@l-bank.de
Fax: 2674
Hotlines der Bundesregierung
Hotline zu Fördermaßnahmen der Förderdatenbank
Mo - Do 9:00 bis 16:00 Uhr
030 18615 8000
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus (Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr):
0 30 18615 1515
Informationen der KfW
Die KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen finden Sie hier.
Hotline der KfW: Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr
0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer)
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
0800 45555 20
zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:
06196 908-1444
schutzausruestung@bafa.bund.de
Wirtschaftsrelevante Informationen über Hilfsmaßnahmen gegen die Auswirkungen der Covid19-Pandemie
Newsticker Bund und Land
- Coronavirus-Blog der Bundesregierung
Informationen zu neuen Regeln, Maßnahmen und Verordnungen der Bundesregierung
> Link - Live-Blog Baden-Württemberg zum Coronavirus.
Das Virus und die Folgen für Baden-Württemberg
> Link - Rechtsverordnung des Landes BW (vorerst gültig bis 15.06.2020) Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
> Link
Hilfsmaßnahmen
- Maßnahmenpaket der Bundesregierung
„Schutzschild“ für Beschäftigte und Unternehmen
> Link - Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums
Welche Maßnahmen und Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland bei Bedarf zu unterstützen? FAQ-Seite des BMWI
> Link - Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Fragen und Antworten rund um das Coronavirus; FAQ-Liste des DIHK
> Link - Ratgeberseite der IHK Region Stuttgart
Coronavirus-Informationen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Gastronomiebetriebe
> Link - Ratgeberseite der IHK München
Auswirkungen des Corona-Virus: Arbeitsausfall, Arbeitsschutz, Dienstreisen, Förderungen und Reiserecht
> Link
Hotlines für Unternehmen
- Hotline des Gesundheitsamtes des Landkreises Esslingen
Fragen zur Entschädigung bei Verdienstausfall für Selbständige aufgrund von Quarantänemaßnahmen und Tätigkeitsverbot nach § 56 Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Telefon 0711 3902-41600 (Achtung: längere Wartezeiten) > Link - Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr - Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
Telefon: 0 30 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr - Hotline zu Fördermaßnahmen
Förderhotline: 03018615 8000
Mo - Do 9:00 bis 16:00 Uhr
> Link - Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die Arbeitsagentur Esslingen
> Link
> Link
Unternehmerhotline der Bundesagentur: 0800 45555 20 - Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen
BAFA-Hotline: 06196 908-1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de